Auslieferungsabkommen zwischen Deutschland und Paraguay

Leider ist Pargaguay auch ein begehrter Zufluchtsort für „Gesuchte“. Bisher wurde die Strafverfolgung ziemlich locker gehandhabt, und wer genug „Kleingeld“ dabei hatte, konnte sich jederzeit freikaufen – zumindest bei den paraguayischen Behörden. Liegt beispielsweise ein Internationaler Haftbefehl gegen einen deutschen Staatsangehörigen vor, der sich in Paraguay aufhält, so liegt die Entscheidung über die Zustimmung zur Auslieferung im Ermessen der paraguayischen Behörden.

Fragt man „Insider“, ob Paraguay ein Auslieferungsland sei, so erhält man stets zur Antwort, dass man sich diesbezüglich keine Sorgen machen müsse. Ganz so ist es aber (Gott sei Dank) nicht, denn Fakt ist: Zwischen Deutschland und Paraguay gibt es ein Auslieferungsabkommen! Und denken Sie daran, dass bei Paraguayern die Sympathie stets eine wichtige Rolle spielt.

Der weit verbreitete Glaube, dass die Eheschließung mit einem(r) paraguayischen Staatsbürger(in) vor einer Auslieferung schütze, ist FALSCH! Einer Auslieferung entkommt man nur, wenn man im Besitz der paraguayischen Staatsbürgerschaft ist. Denn welches Land liefert schon seine „eigenen“ Leute aus. Paraguay ist übrigens Mitglied der Interpol. [...]

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